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   BFH, 07.12.2005 - XI B 75/04   

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https://dejure.org/2005,18148
BFH, 07.12.2005 - XI B 75/04 (https://dejure.org/2005,18148)
BFH, Entscheidung vom 07.12.2005 - XI B 75/04 (https://dejure.org/2005,18148)
BFH, Entscheidung vom 07. Dezember 2005 - XI B 75/04 (https://dejure.org/2005,18148)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 04.12.2002 - VI R 120/01

    Werbungskostenabzug für erstmaliges Hochschulstudium und Umschulungsmaßnahme

    Auszug aus BFH, 07.12.2005 - XI B 75/04
    a) Das FG ist mit dem Rechtssatz, "dass ein beruflicher Veranlassungszusammenhang bei Aufwendungen für ein Hochschulstudium nur gegeben sei, wenn hierfür Anhaltspunkte vorlägen", nicht von den von der Klägerin angeführten Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 4. Dezember 2002 VI R 120/01 (BFHE 201, 156, BStBl II 2003, 403) und vom 17. Dezember 2002 VI R 137/01 (BFHE 201, 211, BStBl II 2003, 407) abgewichen.
  • BFH, 17.12.2002 - VI R 137/01

    Werbungskostenabzug für erstmaliges Hochschulstudium und Umschulungsmaßnahme

    Auszug aus BFH, 07.12.2005 - XI B 75/04
    a) Das FG ist mit dem Rechtssatz, "dass ein beruflicher Veranlassungszusammenhang bei Aufwendungen für ein Hochschulstudium nur gegeben sei, wenn hierfür Anhaltspunkte vorlägen", nicht von den von der Klägerin angeführten Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 4. Dezember 2002 VI R 120/01 (BFHE 201, 156, BStBl II 2003, 403) und vom 17. Dezember 2002 VI R 137/01 (BFHE 201, 211, BStBl II 2003, 407) abgewichen.
  • BFH, 14.03.1989 - VII R 75/85

    Kein Nachweis des Zugangs durch Anscheinsbeweis; es gelten die allgemeinen

    Auszug aus BFH, 07.12.2005 - XI B 75/04
    Die Anwendung der Grundsätze des Anscheinsbeweises setzt das Vorliegen eines "typischen Geschehensablaufs" voraus (vgl. BFH-Urteil vom 14. März 1989 VII R 75/85, BFHE 156, 66, BStBl II 1989, 534, unter II.2.b) aa).
  • BFH, 19.12.2012 - V B 71/12

    Haftung für Steuerschulden einer GbR: Geltendmachung von Verfahrensfehlern,

    Der Beweis des ersten Anscheins ist eine Anwendung von allgemeinen Erfahrungssätzen auf einen bestimmten Geschehensablauf in dem Sinne, dass bei einem feststehenden typischen Geschehensablauf und nach den Erfahrungen des Lebens auf eine bestimmte Ursache oder einen bestimmten Kausalverlauf geschlossen werden kann (BFH-Urteil vom 8. Juli 1998 I R 17/96, BFHE 186, 491, BStBl II 1999, 48; BFH-Beschluss vom 7. Dezember 2005 XI B 75/04, juris, m.w.N.).
  • BFH, 26.03.2007 - X B 186/06

    Verstoß gegen die Regeln der Beweiswürdigung stellen keinen Verfahrensmangel dar;

    Denn Voraussetzung hierfür ist das Vorliegen eines typischen Geschehensablaufs (BFH-Beschluss vom 7. Dezember 2005 XI B 75/04, juris).
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